GOÄ-Ziffer 4177: Salizylat
Salizylat
Die GOÄ-Ziffer 4177 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Salizylat“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4177 bezeichnet die Bestimmung von Salizylat mittels Ligandenassay. Praktische Anwendung findet sie zum einen bei Verdacht auf eine Salizylatvergiftung, etwa nach Einnahme grosser Mengen Acetylsalicylsaeure, wenn Symptome wie Tinnitus, Hyperventilation oder Bewusstseinstruebung auf eine Intoxikation hindeuten und der Blutspiegel zur Einschaetzung des Schweregrads und der Behandlungsnotwendigkeit bestimmt werden muss, zum anderen zur Ueberwachung einer hochdosierten antirheumatischen Dauertherapie mit Salizylaten, bei der ein ausreichender, aber nicht toxischer Wirkspiegel angestrebt wird. Abrechnungstechnisch ist die Ziffer Teil der Sammelposition und wird nicht eigenstaendig bepunktet, sondern mit Punktzahl und Gebuehr der Nummer 4147 bewertet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4147).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4174 – Phenytoin
- GOÄ 4175 – Primidon
- GOÄ 4176 – Propaphenon
- GOÄ 4178 – Streptomycin
- GOÄ 4179 – Theophyllin
- GOÄ 4180 – Tobramicin
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4177
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4177?
Die GOÄ-Ziffer 4177 steht für „Salizylat“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4177?
Die GOÄ-Ziffer 4177 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4177 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4177?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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