GOÄ-Ziffer 4204: Antimykotika
Antimykotika
Die GOÄ-Ziffer 4204 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Antimykotika“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen und 30,16 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4204 bezeichnet die Bestimmung von Antimykotika im Rahmen des unter Nummer 4201 beschriebenen methodischen Verfahrens. Sie wird angewendet, wenn bei einer systemischen antimykotischen Therapie, etwa einer invasiven Pilzinfektion, eine Spiegelkontrolle erforderlich ist, um eine ausreichende Wirksamkeit sicherzustellen und gleichzeitig substanzbedingte Toxizitaet zu vermeiden, insbesondere bei Langzeittherapie oder eingeschraenkter Organfunktion. Die Ziffer ist Teil der Sammelposition um Nummer 4201 und wird mit deren Punktzahl und Gebuehr abgerechnet. Zugleich bildet Nummer 4204 selbst die Bezugsziffer fuer eine nachfolgende, engere Sammelposition weiterer Substanzen dieses methodischen Verfahrens.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 26,23 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 30,16 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 34,10 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4201).
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4204
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4204?
Die GOÄ-Ziffer 4204 steht für „Antimykotika“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4204?
Die GOÄ-Ziffer 4204 ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4204 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 30,16 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4204?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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