GOÄ-Ziffer 4211: Ethanol, photometrisch
Ethanol, photometrisch
Die GOÄ-Ziffer 4211 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ethanol, photometrisch“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen und 10,05 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4211 erfasst die Bestimmung von Ethanol mittels photometrischer Methode. Sie stellt damit ein methodisch anderes Verfahren zur Ethanolbestimmung dar als die unter Nummer 4207 beschriebene Untersuchung und wird eingesetzt, wenn der Blutalkoholwert photometrisch, etwa enzymatisch-photometrisch, bestimmt werden soll, beispielsweise bei Verdacht auf eine akute Alkoholintoxikation oder im Rahmen einer klinisch-chemischen Routineuntersuchung. Da die Ziffer eine eigenstaendige, methodisch definierte Untersuchung beschreibt und nicht als Sammelposition mit einer anderen Nummer gekennzeichnet ist, wird sie eigenstaendig nach ihrer jeweiligen Punktzahl und Gebuehr abgerechnet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 8,74 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 10,05 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 11,36 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4211
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4211?
Die GOÄ-Ziffer 4211 steht für „Ethanol, photometrisch“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4211?
Die GOÄ-Ziffer 4211 ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4211 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 10,05 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4211?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4211 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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