GOÄ-Ziffer 4212: Exogene Gifte, dünnschichtchromatographisches Screening…
Exogene Gifte, dünnschichtchromatographisches Screening, qualitativ oder semiquantitativ
Die GOÄ-Ziffer 4212 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Exogene Gifte, dünnschichtchromatographisches Screening, qualitativ oder semiquantitativ“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4212 bezeichnet das duennschichtchromatographische Screening auf exogene Gifte, qualitativ oder semiquantitativ. Angewendet wird diese Untersuchung als orientierendes Verfahren bei Verdacht auf eine Vergiftung oder auf den Konsum nicht naeher bekannter Fremdsubstanzen, etwa bei unklaren Bewusstseinsstoerungen, Verdacht auf Drogenkonsum oder in der forensischen Diagnostik, wenn zunaechst breit nach moeglichen exogenen Substanzen gesucht werden soll, ohne bereits eine bestimmte Substanz gezielt nachweisen zu wollen. Das Ergebnis liefert eine orientierende, qualitative oder allenfalls semiquantitative Aussage und dient häufig als Grundlage fuer eine anschliessende gezieltere Identifikation einzelner Substanzen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4212
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4212?
Die GOÄ-Ziffer 4212 steht für „Exogene Gifte, dünnschichtchromatographisches Screening, qualitativ oder semiquantitativ“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4212?
Die GOÄ-Ziffer 4212 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4212 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4212?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4212 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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