GOÄ-Ziffer 4354: Masern-Virus

Masern-Virus

Die GOÄ-Ziffer 4354 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Masern-Virus“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 4354 erfasst den serologischen Antikörpernachweis gegen das Masern-Virus und wird angesetzt, wenn bei klinischem Verdacht auf eine Masern-Infektion, zur Überprüfung des Immunstatus etwa vor beruflicher Exposition oder im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge, eine gezielte Antikörperbestimmung erfolgt. Die Leistung beschränkt sich auf den Nachweis dieses einen Erregers und ist von den übrigen Ziffern der Reihe, die andere Erreger klassischer Kinderkrankheiten oder respiratorischer Infekte betreffen, allein durch den untersuchten Erreger abzugrenzen. Nach amtlicher Bestimmung wird die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4334 übereinstimmen. Werden im Rahmen einer Immunitätsprüfung mehrere Erreger gleichzeitig untersucht, ist der jeweils untersuchte Erreger einzeln in der Rechnung auszuweisen.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatz1,15-fach34,19 €
Höchstsatz1,3-fach38,65 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4354

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4354?

Die GOÄ-Ziffer 4354 steht für „Masern-Virus“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4354?

Die GOÄ-Ziffer 4354 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4354 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4354?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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