GOÄ-Ziffer 4357: Parainfluenza-Virus 2

Parainfluenza-Virus 2

Die GOÄ-Ziffer 4357 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Parainfluenza-Virus 2“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 4357 betrifft den serologischen Antikörpernachweis gegen das Parainfluenza-Virus 2 und wird eingesetzt, wenn im Rahmen einer erweiterten respiratorischen Virusdiagnostik gezielt dieser Serotyp untersucht werden soll. Inhaltlich entspricht die Leistung dem Nachweis desselben Erregers wie die bereits an anderer Stelle der Ziffernreihe geführte Ziffer 4330; die beiden Ziffern unterscheiden sich jedoch dadurch, dass diese Ziffer der Sammelposition um die Nummer 4334 zugeordnet ist, während die andere der Sammelposition um die Nummer 4306 zugeordnet ist, sodass bei der Abrechnung auf die korrekte Gruppenzuordnung zu achten ist. Nach der amtlichen Bestimmung wird die vorliegende Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4334 identisch sind. Der untersuchte Erreger ist in der Rechnung anzugeben.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatz1,15-fach34,19 €
Höchstsatz1,3-fach38,65 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4357

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4357?

Die GOÄ-Ziffer 4357 steht für „Parainfluenza-Virus 2“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4357?

Die GOÄ-Ziffer 4357 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4357 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4357?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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