GOÄ-Ziffer 4360: Röteln-Virus
Röteln-Virus
Die GOÄ-Ziffer 4360 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Röteln-Virus“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 4360 erfasst den serologischen Antikörpernachweis gegen das Röteln-Virus und wird angesetzt, wenn bei Verdacht auf eine Röteln-Infektion, zur Immunitätsbestimmung vor oder während einer Schwangerschaft oder im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge eine gezielte Antikörperbestimmung erforderlich ist. Die Leistung beschränkt sich auf den Nachweis von Antikörpern gegen diesen Erreger und ist von den übrigen Ziffern der Reihe, die andere Erreger klassischer Kinderkrankheiten oder respiratorischer Infekte betreffen, allein durch den untersuchten Erreger abzugrenzen. Nach amtlicher Bestimmung wird die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4334 übereinstimmen. Werden im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge mehrere Erreger gleichzeitig untersucht, ist der jeweils untersuchte Erreger einzeln in der Rechnung anzugeben.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,73 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 34,19 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 38,65 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4334).
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4360
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4360?
Die GOÄ-Ziffer 4360 steht für „Röteln-Virus“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4360?
Die GOÄ-Ziffer 4360 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4360 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4360?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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