GOÄ-Ziffer 4371: Parainfluenza-Virus 1
Parainfluenza-Virus 1
Die GOÄ-Ziffer 4371 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Parainfluenza-Virus 1“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4371 steht fuer den Nachweis des Parainfluenza-Virus 1 und wird eingesetzt, wenn im Rahmen einer respiratorischen Infektionsdiagnostik, insbesondere bei Kindern mit Verdacht auf Krupp-Symptomatik oder anderen Atemwegsinfekten, gezielt dieser Erregertyp untersucht werden soll. Die Amtliche Bestimmung weist die Leistung als Teil einer Sammelposition aus, deren Punktzahl und Gebuehr mit Nummer 4362 identisch sind; eine eigenstaendige Bewertung ist nicht vorgesehen. In der Praxis wird Nummer 4371 damit immer dann abgerechnet, wenn Parainfluenza-Virus 1 als eigener Parameter neben den verwandten Subtypen 2 und 3 derselben Sammelposition nachgewiesen wurde. Der konkret untersuchte Parameter ist in der Rechnung zu benennen, um eine eindeutige Zuordnung zu ermoeglichen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4362).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4368 – Influenza B-Virus
- GOÄ 4369 – Influenza C-Virus
- GOÄ 4370 – Lymphozytäres Choriomeningitis-Virus
- GOÄ 4371a – Parainfluenza-Virus 2
- GOÄ 4372 – Parainfluenza-Virus 3
- GOÄ 4373 – Polyomaviren
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4371
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4371?
Die GOÄ-Ziffer 4371 steht für „Parainfluenza-Virus 1“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4371?
Die GOÄ-Ziffer 4371 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4371 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4371?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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