GOÄ-Ziffer 4406: Hepatitis C-Virus

Hepatitis C-Virus

Die GOÄ-Ziffer 4406 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hepatitis C-Virus“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 26,81 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4406 bezeichnet den serologischen Antikörpernachweis gegen das Hepatitis-C-Virus und dient als grundlegender Suchtest im Rahmen der Hepatitis-C-Diagnostik. Sie wird angesetzt bei Verdacht auf eine Hepatitis-C-Infektion, etwa bei unklar erhöhten Leberwerten, nach Risikoexposition (z. B. Bluttransfusion, i.v.-Drogenkonsum, Nadelstichverletzung) oder im Rahmen einer allgemeinen Hepatitis-Abklärung. Ein positiver Befund zeigt einen Kontakt mit dem Virus an, unterscheidet jedoch nicht zwischen einer akuten, chronischen oder bereits ausgeheilten Infektion; hierzu sind gegebenenfalls weiterführende Untersuchungen erforderlich. Als Screeningtest bildet Nummer 4406 die Bezugsgröße für nachgeordnete Bestätigungsverfahren: sowohl der Immunoblot bei Hepatitis C (Nummer 4408) als auch der HIV-Immunoblot (Nummer 4409) werden mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4406 bewertet.

Gebühren und Steigerungssatz

400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,31 €
Regelhöchstsatz1,15-fach26,81 €
Höchstsatz1,3-fach30,30 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4406

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4406?

Die GOÄ-Ziffer 4406 steht für „Hepatitis C-Virus“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4406?

Die GOÄ-Ziffer 4406 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4406 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 26,81 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4406?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4406 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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