GOÄ-Ziffer 4408: Hepatitis C-Virus, Immunoblot
Hepatitis C-Virus, Immunoblot
Die GOÄ-Ziffer 4408 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hepatitis C-Virus, Immunoblot“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 53,62 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4408 erfasst den Immunoblot (Western-Blot) zur Bestätigung eines Hepatitis-C-Antikörpernachweises. Die Untersuchung wird eingesetzt, wenn ein Screeningtest auf Hepatitis-C-Antikörper (Nummer 4406) reaktiv oder grenzwertig ausgefallen ist und die Spezifität des Befundes durch Nachweis von Antikörpern gegen mehrere definierte virale Einzelantigene bestätigt werden muss, um falsch-positive Suchtestergebnisse auszuschließen. Sie kommt damit nicht als Erstuntersuchung, sondern als Bestätigungstest im diagnostischen Stufenschema zum Einsatz. Gebührenrechtlich ist Nummer 4408 Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4406 bewertet, sodass Such- und Bestätigungstest zwar inhaltlich unterschiedliche Untersuchungsschritte darstellen, aber derselben Bewertungsstufe zugeordnet sind.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 46,63 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 53,62 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 60,62 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4406).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4403 – HBe-Antigen (IgM) 4404 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem…
- GOÄ 4405 – Delta-Antigen
- GOÄ 4406 – Hepatitis C-Virus
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4408
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4408?
Die GOÄ-Ziffer 4408 steht für „Hepatitis C-Virus, Immunoblot“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4408?
Die GOÄ-Ziffer 4408 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4408 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 53,62 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4408?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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