GOÄ-Ziffer 4468: Toxoplasma gondii 4469 Untersuchungen mit ähnlichem…

Toxoplasma gondii 4469 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben

Die GOÄ-Ziffer 4468 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Toxoplasma gondii 4469 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen und 23,46 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4468 schließt die mit Nummer 4461 begonnene Untersuchungsreihe erregerspezifisch mit einem erneuten Toxoplasma-gondii-Nachweis ab und wird eingesetzt, wenn im Rahmen dieses zweiten Verfahrens gezielt auf Toxoplasmose untersucht wird. Sie ist von Nummer 4459 zu unterscheiden, die denselben Erreger im Rahmen der ersten Untersuchungsreihe (Bezug Nummer 4454) erfasst. Methodisch entspricht der Aufwand dem der Nummer 4461, weshalb die amtliche Bestimmung Ziffer 4468 als Teil der zugehörigen Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl/Gebühr führt. Für Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand zu anderen, nicht eigens aufgeführten Parametern steht Ziffer 4469 zur Verfügung; hierbei ist der jeweils untersuchte Parameter in der Rechnung anzugeben, damit die Abrechnung erregerbezogen nachvollziehbar bleibt.

Gebühren und Steigerungssatz

350 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach20,40 €
Regelhöchstsatz1,15-fach23,46 €
Höchstsatz1,3-fach26,52 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4468

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4468?

Die GOÄ-Ziffer 4468 steht für „Toxoplasma gondii 4469 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4468?

Die GOÄ-Ziffer 4468 ist mit 350 Punkten bewertet; das entspricht 20,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4468 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 23,46 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4468?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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