GOÄ-Ziffer 4524: Neisseria gonorrhoeae 4525 Untersuchungen mit ähnlichem…

Neisseria gonorrhoeae 4525 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. b. Züchtung/Gewebekultur 4530 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z. B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium

Die GOÄ-Ziffer 4524 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Neisseria gonorrhoeae 4525 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. b. Züchtung/Gewebekultur 4530 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z. B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen und 5,36 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4524 steht für den direkten Nachweis von Neisseria gonorrhoeae, etwa mittels Antigen- oder Immunfluoreszenztest, und wird eingesetzt, wenn bei Verdacht auf eine Gonorrhoe gezielt dieser Erreger aus dem entsprechenden Untersuchungsmaterial nachgewiesen werden soll. Für Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand zu weiteren, nicht eigens benannten Erregern ist die nachfolgende Ziffer 4525 vorgesehen; dabei ist der untersuchte Parameter in der Rechnung anzugeben. Die zugehörige amtliche Bestimmung begrenzt zudem die Berechnungshäufigkeit einer benachbarten Leistung (Nummer 4530) bei Untersuchungen aus demselben Material: sie darf nicht mehr als viermal abgerechnet werden. In der Praxis stellt diese Begrenzung sicher, dass bei serieller Erregerdiagnostik aus einer Probe keine übermäßige Mehrfachberechnung entsteht, auch wenn mehrere Einzelparameter geprüft werden.

Gebühren und Steigerungssatz

80 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,66 €
Regelhöchstsatz1,15-fach5,36 €
Höchstsatz1,3-fach6,06 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4524

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4524?

Die GOÄ-Ziffer 4524 steht für „Neisseria gonorrhoeae 4525 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. b. Züchtung/Gewebekultur 4530 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z. B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4524?

Die GOÄ-Ziffer 4524 ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4524 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 5,36 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4524?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.