GOÄ-Ziffer 4545: Orientierende Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten…

Orientierende Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit einfachen Verfahren (z. B. Katalase-, Optochin-, Oxidase-, Galle-, Klumpungstest), je Test und Keim

Die GOÄ-Ziffer 4545 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Orientierende Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit einfachen Verfahren (z. B. Katalase-, Optochin-, Oxidase-, Galle-, Klumpungstest), je Test und Keim“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 4,02 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4545 erfasst die orientierende Identifizierung angezüchteter Bakterien mittels einfacher biochemischer Verfahren wie Katalase-, Optochin-, Oxidase- oder Gallelöslichkeitstest. Sie wird angewendet, wenn nach positiver Kultur eine erste, wenig aufwendige Differenzierung des angezüchteten Keims erfolgen soll, etwa zur groben Zuordnung zu einer Bakteriengattung, bevor gegebenenfalls eine aufwendigere Identifizierung folgt. Die Ziffer ist von den nachfolgenden, methodisch anspruchsvolleren Identifizierungsleistungen abzugrenzen: Nummer 4546 betrifft aufwendigere Einzelverfahren, Nummer 4547 ein Mehrtestverfahren und die Nummern 4548 bis 4550 den Einsatz standardisierter bunter Reihen unterschiedlichen Umfangs. In der Praxis wird Ziffer 4545 typischerweise als erster Differenzierungsschritt nach dem kulturellen Wachstum angesetzt und je nach Ergebnis durch eine der aufwendigeren Folgeleistungen ergänzt.

Gebühren und Steigerungssatz

60 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,50 €
Regelhöchstsatz1,15-fach4,02 €
Höchstsatz1,3-fach4,55 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4545

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4545?

Die GOÄ-Ziffer 4545 steht für „Orientierende Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit einfachen Verfahren (z. B. Katalase-, Optochin-, Oxidase-, Galle-, Klumpungstest), je Test und Keim“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4545?

Die GOÄ-Ziffer 4545 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4545 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4545?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4545 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.