GOÄ-Ziffer 4555: Ziehl-Neelsen-Färbung (Bakterienkulturausstrich) 4556…
Ziehl-Neelsen-Färbung (Bakterienkulturausstrich) 4556 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die durchgeführten Färbungen sind in der Rechnung anzugeben
Die GOÄ-Ziffer 4555 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ziehl-Neelsen-Färbung (Bakterienkulturausstrich) 4556 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die durchgeführten Färbungen sind in der Rechnung anzugeben“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 4,02 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 4555 vergütet die Ziehl-Neelsen-Färbung eines Bakterienkulturausstrichs, das klassische Verfahren zum Nachweis säurefester Stäbchen wie Mykobakterien. Sie wird eingesetzt, wenn nach kultureller Anzüchtung der Verdacht auf Mykobakterien mikroskopisch untermauert werden soll, etwa ergänzend zur biochemischen Identifizierung nach Nummer 4551, mit der sie als Teil einer Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl/Gebühr geführt wird. Für Färbungen mit ähnlichem methodischem Aufwand, die nicht eigens als Gram-, Neisser- oder Ziehl-Neelsen-Färbung benannt sind, ist die nachfolgende Ziffer 4556 vorgesehen; dabei sind die durchgeführten Färbungen in der Rechnung anzugeben. In der Praxis wird Ziffer 4555 typischerweise bei Kulturen mit klinischem oder mikroskopischem Verdacht auf eine mykobakterielle Infektion angesetzt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 3,50 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 4,02 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 4,55 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4551).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4551 – Identifizierung, Untersuchung von Mykobakterium tuberkulosis-Komplex…
- GOÄ 4553 – Gramfärbung (Bakterienkulturausstrich)
- GOÄ 4554 – Neisser-Färbung (Bakterienkulturausstrich)
- GOÄ 4560 – Lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung von angezüchteten…
- GOÄ 4561 – Beta-hämolysierende Streptokokken
- GOÄ 4562 – Enteropathogene Escherichia coli-Stämme
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4555
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4555?
Die GOÄ-Ziffer 4555 steht für „Ziehl-Neelsen-Färbung (Bakterienkulturausstrich) 4556 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die durchgeführten Färbungen sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4555?
Die GOÄ-Ziffer 4555 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4555 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4555?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.