GOÄ-Ziffer 4561: Beta-hämolysierende Streptokokken

Beta-hämolysierende Streptokokken

Die GOÄ-Ziffer 4561 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Beta-hämolysierende Streptokokken“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4561 steht für die lichtmikroskopische, immunologische Identifizierung beta-hämolysierender Streptokokken aus angezüchtetem Material, etwa mittels Immunfluoreszenz. Sie wird angewendet, wenn nach kultureller Anzüchtung eine Streptokokken-Gruppierung immunologisch bestätigt werden soll, beispielsweise zur Abklärung einer invasiven Streptokokkeninfektion. Da der methodische Aufwand dem der Grundleistung nach Nummer 4560 entspricht, wird Ziffer 4561 gemäß amtlicher Bestimmung als Teil der zugehörigen Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl/Gebühr bewertet. In der Praxis wird sie eingesetzt, wenn die Erregerdifferenzierung gezielt auf Streptokokken ausgerichtet ist, und ist von den übrigen, auf andere Keime ausgerichteten Ziffern derselben Serie ausschließlich durch den nachgewiesenen Erreger zu unterscheiden.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatz1,15-fach16,76 €
Höchstsatz1,3-fach18,94 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4561

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4561?

Die GOÄ-Ziffer 4561 steht für „Beta-hämolysierende Streptokokken“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4561?

Die GOÄ-Ziffer 4561 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4561 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4561?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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