GOÄ-Ziffer 4592: Staphylococcus aureus
Staphylococcus aureus
Die GOÄ-Ziffer 4592 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Staphylococcus aureus“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 4592 bezeichnet den gezielten Nachweis von Staphylococcus aureus, etwa bei Verdacht auf eine durch diesen Keim verursachte Infektion oder im Rahmen einer Trägerschaftsdiagnostik. Die Leistung wird berechnet, wenn das Untersuchungsmaterial spezifisch auf diesen Erreger geprüft wird. Laut Bestimmung ist sie Teil einer Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Ziffer 4581, sodass keine eigenständige zusätzliche Berechnung erfolgt. Ziffer 4592 gehört damit zur selben Untersuchungsgruppe wie Clostridien (4590), enteropathogene E.-coli-Stämme (4591) und Vibrionen (4593); alle diese Nachweise werden gemeinsam mit der Bezugsziffer 4581 vergütet, unabhängig davon, wie viele Erreger im Einzelfall geprüft wurden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4581).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4581 – Salmonellen 4582 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand…
- GOÄ 4590 – Clostridium difficile, tetani oder botulinum
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4592
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4592?
Die GOÄ-Ziffer 4592 steht für „Staphylococcus aureus“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4592?
Die GOÄ-Ziffer 4592 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4592 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4592?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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