GOÄ-Ziffer 4596: Clostridium botulinum
Clostridium botulinum
Die GOÄ-Ziffer 4596 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Clostridium botulinum“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 4596 bezeichnet den Nachweis von Clostridium botulinum, relevant bei Verdacht auf Botulismus als Ursache einer Erkrankung. Sie wird angesetzt, wenn das eingesandte Material gezielt auf diesen Erreger untersucht wird. Nach der Bestimmung erfolgt die Bewertung als Teil einer Sammelposition: Punktzahl und Gebühr sind identisch mit Ziffer 4593, sodass für den Nachweis keine gesonderte zusätzliche Vergütung anfällt. Ziffer 4596 gehört damit zur selben, an Ziffer 4593 (Vibrionen) angebundenen Untersuchungsgruppe wie Corynebacterium diphtheriae (4597); beide Erregernachweise werden gemeinsam mit dieser Bezugsziffer abgerechnet, unabhängig davon, ob einer oder mehrere der genannten Keime tatsächlich geprüft wurden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4593).
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4596
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4596?
Die GOÄ-Ziffer 4596 steht für „Clostridium botulinum“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4596?
Die GOÄ-Ziffer 4596 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4596 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4596?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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