GOÄ-Ziffer 4637: Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von…

Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren im Nativmaterial, je Untersuchung

Die GOÄ-Ziffer 4637 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren im Nativmaterial, je Untersuchung“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 3180 Punkten bewertet; das entspricht 185,35 € beim einfachen und 213,15 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4637 steht für den elektronenmikroskopischen Nachweis und die Identifizierung von Viren im Nativmaterial, abgerechnet je Untersuchung. Sie kommt zur Anwendung, wenn Viren direkt im unbehandelten Untersuchungsmaterial mittels Elektronenmikroskopie sichtbar gemacht und bestimmt werden, ein Verfahren, das sich von der lichtmikroskopisch-immunologischen Methode (Ziffer 4636) durch die verwendete Nachweistechnik unterscheidet. Ziffer 4637 bildet zugleich den Bezugspunkt für eine Reihe spezifischer Virusnachweise: Adeno-Viren (4640), Hepatitis-A-Viren (4641), Hepatitis-B-Viren als HBe- (4642) und HBs-Antigen (4643), Influenza- (4644), Parainfluenza- (4645) und Rota-Viren (4646), die laut den jeweils zugehörigen Bestimmungen gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit dieser Ziffer aufweisen und somit nicht gesondert zusätzlich vergütet werden.

Gebühren und Steigerungssatz

3180 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach185,35 €
Regelhöchstsatz1,15-fach213,15 €
Höchstsatz1,3-fach240,96 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4637

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4637?

Die GOÄ-Ziffer 4637 steht für „Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren im Nativmaterial, je Untersuchung“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4637?

Die GOÄ-Ziffer 4637 ist mit 3180 Punkten bewertet; das entspricht 185,35 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4637 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 213,15 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4637?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4637 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.