GOÄ-Ziffer 4640: Adeno-Viren
Adeno-Viren
Die GOÄ-Ziffer 4640 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Adeno-Viren“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 4640 bezeichnet den gezielten elektronenmikroskopischen Nachweis von Adeno-Viren im Nativmaterial, etwa bei Verdacht auf eine durch diese Viren verursachte Atemwegs- oder Magen-Darm-Infektion. Die Leistung wird angesetzt, wenn das Material spezifisch auf Adeno-Viren untersucht wird. Laut Bestimmung ist sie Teil einer Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Ziffer 4637, eine zusätzliche eigenständige Berechnung erfolgt nicht. Ziffer 4640 gehört damit zu einer größeren Gruppe spezifischer Virusnachweise, die alle an die Bezugsziffer 4637 (elektronenmikroskopischer Virusnachweis) gekoppelt sind und unabhängig von der Anzahl der geprüften Viren gemeinsam abgegolten werden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4637).
Verwandte Ziffern
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- GOÄ 4637 – Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren im…
- GOÄ 4641 – Hepatitis A-Viren
- GOÄ 4642 – Hepatitis B-Viren (HBe-Antigen)
- GOÄ 4643 – Hepatitis B-Viren (HBs-Antigen)
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4640
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4640?
Die GOÄ-Ziffer 4640 steht für „Adeno-Viren“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4640?
Die GOÄ-Ziffer 4640 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4640 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4640?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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