GOÄ-Ziffer 4645: Parainfluenza-Viren
Parainfluenza-Viren
Die GOÄ-Ziffer 4645 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Parainfluenza-Viren“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 4645 steht für den gezielten Nachweis von Parainfluenza-Viren im Nativmaterial mittels Elektronenmikroskopie, relevant bei Verdacht auf eine durch diese Viren verursachte Atemwegsinfektion, insbesondere im Unterschied zur eigentlichen Influenza-Diagnostik (Ziffer 4644). Die Leistung wird angesetzt, wenn spezifisch auf Parainfluenza-Viren untersucht wird. Nach der Bestimmung ist sie Teil einer Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Ziffer 4637, sodass keine zusätzliche eigenständige Vergütung entsteht. Ziffer 4645 reiht sich damit in dieselbe, an 4637 gekoppelte Gruppe spezifischer Virusnachweise ein wie Influenza- (4644) und Rota-Viren (4646).
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4637).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4642 – Hepatitis B-Viren (HBe-Antigen)
- GOÄ 4643 – Hepatitis B-Viren (HBs-Antigen)
- GOÄ 4644 – Influenza-Viren
- GOÄ 4646 – Rota-Viren
- GOÄ 4647 – Respiratory syncytial virus 4648 Untersuchungen mit ähnlichem…
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4645
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4645?
Die GOÄ-Ziffer 4645 steht für „Parainfluenza-Viren“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4645?
Die GOÄ-Ziffer 4645 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4645 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4645?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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