GOÄ-Ziffer 4717: Züchtung von Pilzen auf Differenzierungsmedien (z. B.…
Züchtung von Pilzen auf Differenzierungsmedien (z. B. Harnstoff-, Stärkeagar), je Nährmedium Identifizierung/Charakterisierung
Die GOÄ-Ziffer 4717 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Züchtung von Pilzen auf Differenzierungsmedien (z. B. Harnstoff-, Stärkeagar), je Nährmedium Identifizierung/Charakterisierung“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 4717 steht für die Züchtung von Pilzen auf Differenzierungsmedien, etwa Harnstoff- oder Stärkeagar, abgerechnet je verwendetem Nährmedium, sowie für die anschließende Identifizierung beziehungsweise Charakterisierung des angezüchteten Pilzes. Angewendet wird sie, wenn nach einem direkten mikroskopischen Nachweis (Ziffern 4711/4712) eine weitergehende kulturelle Differenzierung des Erregers erforderlich ist, um die Pilzart genauer zu bestimmen. Laut Bestimmung darf die Leistung je Pilz im Behandlungsfall nicht mehr als dreimal berechnet werden; eine darüberhinausgehende Anzahl an Differenzierungsmedien pro nachgewiesenem Pilz ist damit nicht gesondert abrechenbar, unabhängig davon, wie viele Medien tatsächlich eingesetzt wurden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 8,04 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 9,09 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Eine mehr als dreimalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4717 je Pilz ist nicht zulässig. c.
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4717
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4717?
Die GOÄ-Ziffer 4717 steht für „Züchtung von Pilzen auf Differenzierungsmedien (z. B. Harnstoff-, Stärkeagar), je Nährmedium Identifizierung/Charakterisierung“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4717?
Die GOÄ-Ziffer 4717 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4717 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4717?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.