GOÄ-Ziffer 4720: Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen-…
Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren bis zu fünf Reaktionen, je Pilz
Die GOÄ-Ziffer 4720 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren bis zu fünf Reaktionen, je Pilz“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 4720 bezeichnet die Identifizierung angezüchteter Pilze mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren mit bis zu fünf Reaktionen, abgerechnet je untersuchtem Pilz. Angewendet wird sie im Anschluss an eine erfolgreiche Anzüchtung, etwa nach Züchtung auf Differenzierungsmedien (Ziffer 4717), wenn der angezüchtete Pilz mittels eines standardisierten Testsystems mit mehreren biochemischen Einzelreaktionen in einem Röhrchen- oder Mehrkammersystem weiter identifiziert und differenziert werden soll. Die Leistung bildet damit den abschließenden Identifizierungsschritt der kulturellen Pilzdiagnostik, im Unterschied zu den vorgelagerten, rein mikroskopischen Nachweisverfahren (Ziffern 4711, 4712), die ohne Anzüchtung auskommen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 8,04 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 9,09 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4711 – Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im…
- GOÄ 4712 – Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zum Nachweis von…
- GOÄ 4717 – Züchtung von Pilzen auf Differenzierungsmedien (z. B. Harnstoff-…
- GOÄ 4721 – Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder…
- GOÄ 4722 – Lichtmikroskopische Identifizierung angezüchteter Pilze…
- GOÄ 4723 – Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zur Identifizierung…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4720
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4720?
Die GOÄ-Ziffer 4720 steht für „Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren bis zu fünf Reaktionen, je Pilz“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4720?
Die GOÄ-Ziffer 4720 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4720 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4720?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4720 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.