GOÄ-Ziffer 4720: Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen-…

Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren bis zu fünf Reaktionen, je Pilz

Die GOÄ-Ziffer 4720 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren bis zu fünf Reaktionen, je Pilz“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4720 bezeichnet die Identifizierung angezüchteter Pilze mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren mit bis zu fünf Reaktionen, abgerechnet je untersuchtem Pilz. Angewendet wird sie im Anschluss an eine erfolgreiche Anzüchtung, etwa nach Züchtung auf Differenzierungsmedien (Ziffer 4717), wenn der angezüchtete Pilz mittels eines standardisierten Testsystems mit mehreren biochemischen Einzelreaktionen in einem Röhrchen- oder Mehrkammersystem weiter identifiziert und differenziert werden soll. Die Leistung bildet damit den abschließenden Identifizierungsschritt der kulturellen Pilzdiagnostik, im Unterschied zu den vorgelagerten, rein mikroskopischen Nachweisverfahren (Ziffern 4711, 4712), die ohne Anzüchtung auskommen.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatz1,15-fach8,04 €
Höchstsatz1,3-fach9,09 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4720

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4720?

Die GOÄ-Ziffer 4720 steht für „Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren bis zu fünf Reaktionen, je Pilz“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4720?

Die GOÄ-Ziffer 4720 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4720 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4720?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4720 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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