GOÄ-Ziffer 4800: Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials

Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials

Die GOÄ-Ziffer 4800 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials“ (Abschnitt N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik (I. Histologie)). Sie ist mit 217 Punkten bewertet; das entspricht 12,65 € beim einfachen und 29,09 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4800 vergütet die histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials und stellt die Grundleistung der histopathologischen Diagnostik im Abschnitt N dar. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Gewebeprobe (Biopsat, Operationspräparat oder vergleichbares Material) mikroskopisch aufbereitet, gefärbt und im Hinblick auf Struktur, Zellbild und mögliche krankhafte Veränderungen beurteilt wird, ohne dass eine der in den Nachbarziffern beschriebenen Besonderheiten (z. B. mehrere Zupfpräparate, besonders schwierige Aufbereitung, Kombination mit zytologischer Krebsdiagnostik oder Schnittserien) vorliegt. Die Ziffer wird je untersuchtem Material angesetzt und bildet damit die Standardleistung für die überwiegende Zahl histologischer Regelbefunde, während die spezielleren Konstellationen in den Nummern 4801, 4802, 4810, 4811, 4815 und 4816 gesondert erfasst sind.

Gebühren und Steigerungssatz

217 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach12,65 €
Regelhöchstsatz2,3-fach29,09 €
Höchstsatz3,5-fach44,27 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4800

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4800?

Die GOÄ-Ziffer 4800 steht für „Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials“ und gehört zu Abschnitt N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4800?

Die GOÄ-Ziffer 4800 ist mit 217 Punkten bewertet; das entspricht 12,65 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4800 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 29,09 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4800?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4800 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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