GOÄ-Ziffer 4810: Histologische Untersuchung eines Materials und zytologische…

Histologische Untersuchung eines Materials und zytologische Untersuchung zu r Krebsdiagnostik

Die GOÄ-Ziffer 4810 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Histologische Untersuchung eines Materials und zytologische Untersuchung zu r Krebsdiagnostik“ (Abschnitt N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik (I. Histologie)). Sie ist mit 289 Punkten bewertet; das entspricht 16,85 € beim einfachen und 38,76 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4810 erfasst die kombinierte histologische Untersuchung eines Materials und zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik. Sie wird angewendet, wenn an demselben Material sowohl eine histologische Begutachtung des Gewebeverbands als auch eine zusätzliche zytologische Beurteilung einzelner Zellen zur Tumordiagnostik erfolgt, etwa um die Dignität einer Veränderung durch zwei sich ergänzende Untersuchungsansätze abzusichern. Im Unterschied zur reinen Grundleistung nach Nummer 4800, die nur die histologische Begutachtung umfasst, honoriert 4810 den zusätzlichen zytologischen Untersuchungsschritt zur Krebsdiagnostik als eine gemeinsame Leistung. Sie grenzt sich damit von rein histologischen Spezialziffern wie 4801, 4802 oder 4811 ab, bei denen keine zusätzliche zytologische Krebsdiagnostik am selben Material vorgesehen ist.

Gebühren und Steigerungssatz

289 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,85 €
Regelhöchstsatz2,3-fach38,76 €
Höchstsatz3,5-fach58,98 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4810

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4810?

Die GOÄ-Ziffer 4810 steht für „Histologische Untersuchung eines Materials und zytologische Untersuchung zu r Krebsdiagnostik“ und gehört zu Abschnitt N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4810?

Die GOÄ-Ziffer 4810 ist mit 289 Punkten bewertet; das entspricht 16,85 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4810 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 38,76 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4810?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4810 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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