GOÄ-Ziffer 485: Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle
Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle
Die GOÄ-Ziffer 485 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle“ (Abschnitt D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 46 Punkten bewertet; das entspricht 2,68 € beim einfachen und 6,16 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 485 erfasst die Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle. Sie wird angewendet, wenn ohrenärztliche Eingriffe am Trommelfell oder im Mittelohrbereich, etwa eine Parazentese oder ein kleinerer Eingriff an der Paukenhöhle, eine örtliche Betäubung erfordern. Die Formulierung „und/oder“ stellt klar, dass die Ziffer sowohl bei isolierter Betäubung des Trommelfells als auch bei zusätzlicher oder ausschließlicher Betäubung der Paukenhöhle einmal zum Ansatz kommt, ohne dass beide Teilbereiche gesondert abgerechnet werden. Die Leistung dient dazu, kurze Eingriffe im Mittelohrbereich ohne den Aufwand einer Allgemeinanästhesie durchführen zu können, und ist von den übrigen Lokalanästhesie-Ziffern des Abschnitts durch ihren spezifisch otologischen Anwendungsbereich abgegrenzt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 2,68 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 6,16 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 9,38 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 481 – Kontrollierte Hypothermie während der Narkose
- GOÄ 483 – Lokalanästhesie der tieferen Nasenabschnitte – gegebenenfalls…
- GOÄ 484 – Lokalanästhesie des Kehlkopfes
- GOÄ 488 – Lokalanästhesie der Harnröhre und/oder Harnblase
- GOÄ 489 – Lokalanästhesie des Bronchialgebietes – gegebenenfalls einschließlich…
- GOÄ 490 – Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 485
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 485?
Die GOÄ-Ziffer 485 steht für „Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle“ und gehört zu Abschnitt D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 485?
Die GOÄ-Ziffer 485 ist mit 46 Punkten bewertet; das entspricht 2,68 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 485 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 6,16 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 485?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 485 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.