GOÄ-Ziffer 495: Leitungsanästhesie, retrobulbär
Leitungsanästhesie, retrobulbär
Die GOÄ-Ziffer 495 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Leitungsanästhesie, retrobulbär“ (Abschnitt D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 121 Punkten bewertet; das entspricht 7,05 € beim einfachen und 16,21 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 495 bezeichnet die Leitungsanästhesie, retrobulbär, also die Injektion eines Lokalanästhetikums hinter den Augapfel zur Blockade der dort verlaufenden Nerven. Sie wird angewendet, wenn ophthalmologische Eingriffe, insbesondere Operationen am Auge, eine Ausschaltung von Schmerzempfindung und Augenbeweglichkeit im betroffenen Auge erfordern, ohne dass eine Allgemeinanästhesie notwendig ist. Die Leistung umfasst die gezielte Punktion und Injektion in den retrobulbären Raum. Sie ist von den übrigen Leitungsanästhesie-Ziffern 493 und 494 durch ihren spezifisch okulären Anwendungsort abgegrenzt, während jene die perineurale beziehungsweise endoneurale Blockade peripherer Nerven an Extremitäten oder im Beckenbereich betreffen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 7,05 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 16,21 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 24,68 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 491 – Infiltrationsanästhesie großer Bezirke – auch Parazervikalanästhesie
- GOÄ 493 – Leitungsanästhesie, perineural – auch nach Oberst
- GOÄ 494 – Leitungsanästhesie, endoneural – auch Pudendusanästhesie
- GOÄ 497 – Blockade des Truncus sympathicus (lumbaler Grenzstrang oder Ganglion…
- GOÄ 498 – Blockade des Truncus sympathicus (thorakaler Grenzstrang oder Plexus…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 495
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 495?
Die GOÄ-Ziffer 495 steht für „Leitungsanästhesie, retrobulbär“ und gehört zu Abschnitt D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 495?
Die GOÄ-Ziffer 495 ist mit 121 Punkten bewertet; das entspricht 7,05 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 495 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,21 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 495?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 495 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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