GOÄ-Ziffer 5090: Schädel-Übersicht, in zwei Ebenen

Schädel-Übersicht, in zwei Ebenen

Die GOÄ-Ziffer 5090 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schädel-Übersicht, in zwei Ebenen“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 41,96 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 5090 beschreibt die Schädel-Übersicht in zwei Ebenen, also die röntgenologische Gesamtdarstellung des Schädels üblicherweise in einer geraden und einer seitlichen Projektion. Sie wird eingesetzt, wenn ein orientierender Überblick über die knöchernen Strukturen des gesamten Schädels benötigt wird, etwa bei Verdacht auf Schädelfrakturen nach Traumata, bei Kopfschmerzen unklarer Ursache mit Verdacht auf ossäre Veränderungen oder im Rahmen allgemeiner neurologisch-orthopädischer Basisdiagnostik. Die zweiebenige Technik ermöglicht dabei, Frakturlinien oder strukturelle Auffälligkeiten sowohl in der Aufsicht als auch im seitlichen Profil zu erfassen. Von gezielten Spezialprojektionen einzelner Schädelteile nach Nummer 5095 unterscheidet sich die Schädel-Übersicht dadurch, dass sie den gesamten Schädel als Ganzes in den beiden Standardebenen abbildet, anstatt einzelne Regionen in speziellen Projektionswinkeln darzustellen.

Gebühren und Steigerungssatz

400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,31 €
Regelhöchstsatz1,8-fach41,96 €
Höchstsatz2,5-fach58,27 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5090

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5090?

Die GOÄ-Ziffer 5090 steht für „Schädel-Übersicht, in zwei Ebenen“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5090?

Die GOÄ-Ziffer 5090 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5090 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 41,96 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5090?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5090 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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