GOÄ-Ziffer 523: Massage im extramuskulären Bereich (z. B. Bindegewebsmassage…

Massage im extramuskulären Bereich (z. B. Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage)

Die GOÄ-Ziffer 523 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Massage im extramuskulären Bereich (z. B. Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage)“ (Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen (III. Massagen)). Sie ist mit 65 Punkten bewertet; das entspricht 3,79 € beim einfachen und 6,82 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 523 erfasst die Massage im extramuskulaeren Bereich, also Massagetechniken, die nicht primaer auf die Muskulatur selbst, sondern auf angrenzende Gewebeschichten zielen, beispielhaft genannt werden Bindegewebsmassage, Periostmassage und manuelle Lymphdrainage. Diese Leistung wird angewendet bei Beschwerden, die ueber reflektorische Zusammenhaenge im Bindegewebe behandelt werden, bei schmerzhaften Knochenhautreizungen oder bei Lymphabflussstoerungen, etwa nach Operationen mit Lymphknotenentfernung oder bei chronischen Oedemen. Die Techniken unterscheiden sich methodisch grundlegend von der klassischen Muskelmassage nach den Nummern 520 und 521, da nicht die Muskulatur selbst, sondern das Bindegewebe, die Knochenhaut oder das Lymphsystem im Vordergrund stehen. Die manuelle Lymphdrainage als eigenstaendiges Verfahren zur Entstauung wird ausdruecklich dieser Ziffer zugeordnet und nicht der allgemeinen Massage.

Gebühren und Steigerungssatz

65 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,79 €
Regelhöchstsatz1,8-fach6,82 €
Höchstsatz2,5-fach9,47 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 523

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 523?

Die GOÄ-Ziffer 523 steht für „Massage im extramuskulären Bereich (z. B. Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage)“ und gehört zu Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 523?

Die GOÄ-Ziffer 523 ist mit 65 Punkten bewertet; das entspricht 3,79 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 523 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 6,82 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 523?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 523 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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