GOÄ-Ziffer 527: Unterwasserdruckstrahlmassage (Wanneninhalt mindestens 400…
Unterwasserdruckstrahlmassage (Wanneninhalt mindestens 400 Liter, Leistung der Apparatur mindestens 4 bar)
Die GOÄ-Ziffer 527 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Unterwasserdruckstrahlmassage (Wanneninhalt mindestens 400 Liter, Leistung der Apparatur mindestens 4 bar)“ (Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen (III. Massagen)). Sie ist mit 94 Punkten bewertet; das entspricht 5,48 € beim einfachen und 9,86 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 527 bezeichnet die Unterwasserdruckstrahlmassage, eine Behandlungsform, bei der ein gezielter Wasserstrahl unter Druck auf den Koerper des in der Wanne befindlichen Patienten gerichtet wird. Die Legende verlangt einen Wanneninhalt von mindestens 400 Litern und eine Leistung der Apparatur von mindestens 4 bar, um die Ziffer berechnen zu koennen. Angewendet wird diese Massageform bei ausgedehnten muskulaeren Verspannungen oder zur allgemeinen Entspannung und Durchblutungsfoerderung, wenn der kombinierte Effekt aus Wasserauftrieb, Waerme und gezieltem Druckstrahl genutzt werden soll. Die genannten Mindestanforderungen an Wannengroesse und Strahlleistung dienen dazu, die Leistung von einfacheren Bade- oder Duschanwendungen abzugrenzen; erst bei Erreichen dieser apparativen Schwellenwerte handelt es sich um eine Unterwasserdruckstrahlmassage im Sinne dieser Ziffer und nicht um eine gewoehnliche Badeanwendung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 5,48 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 9,86 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 13,70 € |
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 527
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 527?
Die GOÄ-Ziffer 527 steht für „Unterwasserdruckstrahlmassage (Wanneninhalt mindestens 400 Liter, Leistung der Apparatur mindestens 4 bar)“ und gehört zu Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 527?
Die GOÄ-Ziffer 527 ist mit 94 Punkten bewertet; das entspricht 5,48 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 527 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 9,86 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 527?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 527 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.