GOÄ-Ziffer 725: Systematische sensomotorische Entwicklungs- und…
Systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem als zeitaufwendige Einzelbehandlung – gegebenenfalls einschließlich individueller Beratung der Betreuungsperson –, Dauer mindestens 45 Minuten
Die GOÄ-Ziffer 725 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem als zeitaufwendige Einzelbehandlung – gegebenenfalls einschließlich individueller Beratung der Betreuungsperson –, Dauer mindestens 45 Minuten“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,23 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 725 bildet die systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem als zeitaufwendige Einzelbehandlung ab. Angewendet wird die Leistung bei Patienten mit zentralnervös bedingten sensomotorischen Defiziten, bei denen eine strukturierte, auf den Einzelfall abgestimmte Übungsbehandlung über einen entsprechenden Zeitaufwand erforderlich ist, um Bewegungs- und Wahrnehmungsfunktionen zu verbessern. Die amtliche Bestimmung legt fest, dass neben Nummer 725 die Leistungen nach den Nummern 505 bis 527 sowie 535 bis 555 nicht gesondert berechnungsfähig sind, sodass klassische physiotherapeutische beziehungsweise krankengymnastische Einzelleistungen als in dieser umfassenderen Behandlung enthalten gelten. Von der funktionellen Entwicklungstherapie nach Nummer 719 unterscheidet sich 725 durch den ausdrücklich zeitaufwendigen, systematischen Charakter der Behandlung bei zentralnervösen Ausfallerscheinungen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 17,49 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 40,23 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 61,21 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Neben der Leistung nach Nummer 725 sind die Leistungen nach den Nummern 50 5 bis 527, 535 bis 555, 719, 806, 846, 847, 849, 1559 und 1560 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 725
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 725?
Die GOÄ-Ziffer 725 steht für „Systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem als zeitaufwendige Einzelbehandlung – gegebenenfalls einschließlich individueller Beratung der Betreuungsperson –, Dauer mindestens 45 Minuten“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 725?
Die GOÄ-Ziffer 725 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 725 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,23 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 725?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.