GOÄ-Ziffer 535: Heißluftbehandlung eines Körperteils (z. B. Kopf oder Arm)

Heißluftbehandlung eines Körperteils (z. B. Kopf oder Arm)

Die GOÄ-Ziffer 535 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Heißluftbehandlung eines Körperteils (z. B. Kopf oder Arm)“ (Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen (V. Wärmebehandlung)). Sie ist mit 33 Punkten bewertet; das entspricht 1,92 € beim einfachen und 3,46 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 535 umfasst die Heissluftbehandlung eines einzelnen Koerperteils, beispielhaft genannt werden Kopf oder Arm. Bei dieser Anwendung wird trockene, heisse Luft gezielt auf eine begrenzte Koerperregion gerichtet, um dort die Durchblutung zu foerdern, die Muskulatur zu entspannen und Schmerzen zu lindern, etwa bei lokalen Verspannungen, Arthrosebeschwerden oder chronischen Schmerzzustaenden in einem umschriebenen Bereich. Die Behandlung erfolgt meist mittels spezieller Heissluftgeraete, die die Waerme kontrolliert und ohne direkten Wasserkontakt auf die betroffene Region abgeben. Von Nummer 536 unterscheidet sich diese Ziffer durch die Beschraenkung auf einen einzelnen Koerperteil, waehrend bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer Koerperteile in einer Sitzung die hoehere Ziffer 536 einschlaegig ist.

Gebühren und Steigerungssatz

33 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach1,92 €
Regelhöchstsatz1,8-fach3,46 €
Höchstsatz2,5-fach4,80 €

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 535

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 535?

Die GOÄ-Ziffer 535 steht für „Heißluftbehandlung eines Körperteils (z. B. Kopf oder Arm)“ und gehört zu Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 535?

Die GOÄ-Ziffer 535 ist mit 33 Punkten bewertet; das entspricht 1,92 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 535 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 3,46 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 535?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 535 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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