GOÄ-Ziffer 5267: Ergänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluß an…
Ergänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5266
Die GOÄ-Ziffer 5267 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ergänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5266“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen und 15,73 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Nummer 5267 vergütet ergänzende Ebenen oder Spezialprojektionen, die im Anschluss an die Zwei-Ebenen-Mammographie nach Nummer 5266 angefertigt werden, etwa gezielte Vergrößerungsaufnahmen, seitliche Zusatzprojektionen oder Kompressionsaufnahmen zur weiteren Abklärung eines auffälligen Befunds. Sie kommt zur Anwendung, wenn die beiden Standardebenen keine ausreichende Beurteilung erlauben und zusätzliche technische Einstellungen notwendig werden, um einen Herdbefund, eine Verdichtung oder Mikroverkalkungen genauer darzustellen. Die Leistung setzt begrifflich die vorangegangene Erbringung der Nummer 5266 voraus und wird als eigenständige Zusatzleistung neben dieser berechnet, nicht als Ersatz. Sie deckt unabhängig von der Anzahl der zusätzlich angefertigten Ebenen oder Projektionen insgesamt einmal je Anlass ab.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 8,74 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 15,73 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 21,85 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5267
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5267?
Die GOÄ-Ziffer 5267 steht für „Ergänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5266“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5267?
Die GOÄ-Ziffer 5267 ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5267 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 15,73 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5267?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5267 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.