GOÄ-Ziffer 5325: Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder…

Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasse mittels Cinetechnik, eine Serie

Die GOÄ-Ziffer 5325 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasse mittels Cinetechnik, eine Serie“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen und 314,75 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Nummer 5325 erfasst die selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasse mittels Cinetechnik als eine Serie und wird angesetzt, wenn im Rahmen der Herzkatheteruntersuchung sämtliche Koronararterien beziehungsweise alle vorhandenen Bypässe nacheinander selektiv sondiert und kontrastmittelgestützt filmisch dargestellt werden, um einen vollständigen Überblick über den Zustand des Koronarsystems zu gewinnen. Sie stellt damit die umfassendere Leistung gegenüber der auf ein Gefäß beschränkten Nummer 5324 dar. Da beide Ziffern laut amtlicher Bestimmung nicht nebeneinander berechnungsfähig sind, ist bei vollständiger Darstellung aller Gefäße ausschließlich die Nummer 5325 anzusetzen. Für zusätzliche Serien im Anschluss an diese Untersuchung ist die eigenständige Ziffer für die zweite bis fünfte Serie heranzuziehen.

Gebühren und Steigerungssatz

3000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach174,86 €
Regelhöchstsatz1,8-fach314,75 €
Höchstsatz2,5-fach437,15 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5325

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5325?

Die GOÄ-Ziffer 5325 steht für „Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasse mittels Cinetechnik, eine Serie“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5325?

Die GOÄ-Ziffer 5325 ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5325 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 314,75 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5325?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5325 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.