GOÄ-Ziffer 5328: Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei…

Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung de r simultanen Zwei-Ebenen-Technik

Die GOÄ-Ziffer 5328 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung de r simultanen Zwei-Ebenen-Technik“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen und 125,89 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5328 ist ein Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 und wird berechnet, wenn diese Angiographien unter Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik durchgeführt werden, also wenn zwei Röntgenebenen gleichzeitig und nicht nacheinander aufgenommen werden. Er honoriert den erhöhten apparativen Aufwand einer biplanen Anlage gegenüber der einfachen Einebenentechnik und kommt zur Anwendung, wenn die diagnostische Fragestellung eine gleichzeitige Darstellung aus zwei Blickrichtungen erfordert, etwa zur präziseren räumlichen Beurteilung komplexer Gefäß- oder Herzstrukturen. Die amtliche Bestimmung begrenzt den Zuschlag auf einmal je Sitzung und auf den einfachen Gebührensatz, sodass er unabhängig von der Anzahl der in Zwei-Ebenen-Technik durchgeführten Grundleistungen nur einmal und ohne Steigerung angesetzt werden kann.

Gebühren und Steigerungssatz

1200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach69,94 €
Regelhöchstsatz1,8-fach125,89 €
Höchstsatz2,5-fach174,85 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5328

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5328?

Die GOÄ-Ziffer 5328 steht für „Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung de r simultanen Zwei-Ebenen-Technik“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5328?

Die GOÄ-Ziffer 5328 ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5328 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 125,89 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5328?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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