GOÄ-Ziffer 5421: Radionuklidventrikulographie als kombinierte quantitative…
Radionuklidventrikulographie als kombinierte quantitative Mehrfachbestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung
Die GOÄ-Ziffer 5421 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Radionuklidventrikulographie als kombinierte quantitative Mehrfachbestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (II. Nuklearmedizin)). Sie ist mit 3800 Punkten bewertet; das entspricht 221,49 € beim einfachen und 398,68 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 5421 erfasst die Radionuklidventrikulographie als kombinierte quantitative Mehrfachbestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung, sowohl in Ruhe als auch unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation, gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung. Sie wird eingesetzt, wenn die Herzfunktion nicht nur in Ruhe, sondern auch unter Belastung beurteilt werden soll, etwa zur Abklärung einer belastungsabhängigen Funktionseinschränkung. Sie erweitert damit Nummer 5420 um die Belastungskomponente. Wird zusätzlich eine Erste-Passage-Untersuchung durchgeführt, ist neben Nummer 5421 die Leistung nach Nummer 5473 gesondert berechnungsfähig.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 221,49 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 398,68 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 553,73 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Neben der Leistung nach Nummer 5421 ist bei zusätzlicher Erste-Passage-Untersuchung die Leistung nach Nummer 5473 berechnungsfähig
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5421
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5421?
Die GOÄ-Ziffer 5421 steht für „Radionuklidventrikulographie als kombinierte quantitative Mehrfachbestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5421?
Die GOÄ-Ziffer 5421 ist mit 3800 Punkten bewertet; das entspricht 221,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5421 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 398,68 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5421?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.