GOÄ-Ziffer 5424: Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen…

Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung Knochen- und Knochenmarkszintigraphie

Die GOÄ-Ziffer 5424 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung Knochen- und Knochenmarkszintigraphie“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (II. Nuklearmedizin)). Sie ist mit 2800 Punkten bewertet; das entspricht 163,20 € beim einfachen und 293,76 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 5424 erfasst die szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern sowohl in Ruhe als auch unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation, gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung. Sie wird angesetzt, wenn im Rahmen eines Untersuchungsgangs beide Zustände, Ruhe und Belastung, myokardszintigraphisch erfasst werden, um Durchblutungsstörungen des Herzmuskels sowohl in Ruhe als auch unter Belastung zu beurteilen und so etwa reversible von fixierten Perfusionsdefekten zu unterscheiden. Als kombinierte Leistung schließt sie die getrennte Berechnung der Einzeluntersuchungen nach Nummer 5422 und/oder 5423 aus, da diese in ihr aufgehen.

Gebühren und Steigerungssatz

2800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach163,20 €
Regelhöchstsatz1,8-fach293,76 €
Höchstsatz2,5-fach408,00 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5424

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5424?

Die GOÄ-Ziffer 5424 steht für „Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung Knochen- und Knochenmarkszintigraphie“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5424?

Die GOÄ-Ziffer 5424 ist mit 2800 Punkten bewertet; das entspricht 163,20 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5424 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 293,76 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5424?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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