GOÄ-Ziffer 5427: Zusätzliche szintigraphische Abbildung des regionalen…
Zusätzliche szintigraphische Abbildung des regionalen Blutpools (Zwei-Phasenszintigraphie) – mindestens zwei Aufnahmen
Die GOÄ-Ziffer 5427 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zusätzliche szintigraphische Abbildung des regionalen Blutpools (Zwei-Phasenszintigraphie) – mindestens zwei Aufnahmen“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (II. Nuklearmedizin)). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 41,96 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst die zusätzliche szintigraphische Darstellung des regionalen Blutpools im Rahmen einer Zwei-Phasenszintigraphie und setzt mindestens zwei Aufnahmen voraus. Sie kommt zum Einsatz, wenn neben der üblichen spätstatischen Aufnahme (z. B. bei einer Knochen- oder Organszintigraphie) zusätzlich eine frühe, perfusionsbezogene Phase erfasst wird, um Durchblutung und Gewebeanreicherung getrennt beurteilen zu können. Angewendet wird die Ziffer typischerweise ergänzend zu einer Basisszintigraphie, etwa zur Abklärung entzündlicher oder tumoröser Prozesse, bei denen sowohl die frühe Perfusion als auch die spätere Speicherung diagnostisch relevant sind. Da mindestens zwei Aufnahmen gefordert werden, ist eine einzelne zusätzliche Aufnahme ohne echte Zwei-Phasen-Charakteristik nicht ausreichend für den Ansatz dieser Zusatzleistung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 23,31 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 41,96 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 58,27 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 5424 – Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern…
- GOÄ 5425 – Ganzkörperskelettszintigraphie, Schädel und Körperstamm in zwei…
- GOÄ 5426 – Teilkörperskelettszintigraphie – gegebenenfalls einschließlich der…
- GOÄ 5428 – Ganzkörperknochenmarkszintigraphie, Schädel und Körperstamm in zwei…
- GOÄ 5430 – eine Region
- GOÄ 5431 – Ganzkörper (Stamm und/oder Extremitäten) Für die Leistung nach Nummer…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5427
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5427?
Die GOÄ-Ziffer 5427 steht für „Zusätzliche szintigraphische Abbildung des regionalen Blutpools (Zwei-Phasenszintigraphie) – mindestens zwei Aufnahmen“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5427?
Die GOÄ-Ziffer 5427 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5427 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 41,96 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5427?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5427 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.