GOÄ-Ziffer 5444: Quantitative Clearanceuntersuchungen der Nieren an…

Quantitative Clearanceuntersuchungen der Nieren an Sondenmeßplätzen – gegebenenfalls einschließlich Registrierung mehrerer Kurven und Blutaktivitätsbestimmungen Endokrine Organe

Die GOÄ-Ziffer 5444 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Quantitative Clearanceuntersuchungen der Nieren an Sondenmeßplätzen – gegebenenfalls einschließlich Registrierung mehrerer Kurven und Blutaktivitätsbestimmungen Endokrine Organe“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (II. Nuklearmedizin)). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 104,92 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt quantitative Clearanceuntersuchungen der Nieren, die an Sondenmessplätzen statt über eine Gammakamera durchgeführt werden, gegebenenfalls einschließlich der Registrierung mehrerer Kurven. Sie wird angewendet, wenn die Nierenfunktion mittels externer Messsonden über der Nierenregion erfasst und ausgewertet wird, ohne dass eine bildgebende Szintigraphie im eigentlichen Sinn erfolgt. Dieses Verfahren eignet sich insbesondere für reine Funktionsverlaufsmessungen ohne Anspruch auf eine räumliche Bilddarstellung. Da neben dieser Ziffer die Leistung nach Nummer 5440 nicht berechnungsfähig ist, schließen sich die sondenbasierte Clearancemessung nach 5444 und die bildgebende Nierenfunktionsszintigraphie mit Clearance-Bestimmung nach 5440 gegenseitig aus, sodass nur eines der beiden Verfahren je Untersuchungsanlass abgerechnet werden kann.

Gebühren und Steigerungssatz

1000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach58,29 €
Regelhöchstsatz1,8-fach104,92 €
Höchstsatz2,5-fach145,72 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5444

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5444?

Die GOÄ-Ziffer 5444 steht für „Quantitative Clearanceuntersuchungen der Nieren an Sondenmeßplätzen – gegebenenfalls einschließlich Registrierung mehrerer Kurven und Blutaktivitätsbestimmungen Endokrine Organe“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5444?

Die GOÄ-Ziffer 5444 ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5444 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 104,92 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5444?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.