GOÄ-Ziffer 5442: Statische Nierenszintigraphie

Statische Nierenszintigraphie

Die GOÄ-Ziffer 5442 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Statische Nierenszintigraphie“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (II. Nuklearmedizin)). Sie ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen und 62,95 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer steht für die statische Nierenszintigraphie, bei der ohne dynamische Funktions- oder Perfusionsauswertung ein Verteilungsbild des funktionsfähigen Nierengewebes erstellt wird. Sie wird angewendet, wenn vor allem die Morphologie und regionale Speicherverteilung im Nierenparenchym von Interesse ist, etwa zur Erkennung von Narben, Fehlbildungen oder umschriebenen Funktionsausfällen. Sie unterscheidet sich damit von den dynamischen Verfahren nach den Nummern 5440 und 5441, die auf Clearance- beziehungsweise Perfusionsmessungen ausgerichtet sind. Da die Leistungen nach den Nummern 5440 bis 5442 je Sitzung nur einmal und nicht nebeneinander berechnungsfähig sind, schließt die Berechnung dieser Ziffer die gleichzeitige Abrechnung von 5440 oder 5441 in derselben Sitzung aus.

Gebühren und Steigerungssatz

600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach34,97 €
Regelhöchstsatz1,8-fach62,95 €
Höchstsatz2,5-fach87,42 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5442

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5442?

Die GOÄ-Ziffer 5442 steht für „Statische Nierenszintigraphie“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5442?

Die GOÄ-Ziffer 5442 ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5442 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 62,95 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5442?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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