GOÄ-Ziffer 5605: Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch…

Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern

Die GOÄ-Ziffer 5605 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (II. Nuklearmedizin)). Sie ist mit 2250 Punkten bewertet; das entspricht 131,15 € beim einfachen und 236,07 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern. Sie wird angewendet, wenn ein Tumorleiden mittels systemisch verabreichter, radioaktiv gekoppelter Trägersubstanzen behandelt wird, die sich aufgrund ihrer Stoffwechseleigenschaften oder ihrer Bindung an spezifische Rezeptoren beziehungsweise Antigene gezielt im Tumorgewebe anreichern und dort ihre strahlentherapeutische Wirkung entfalten. Im Gegensatz zu den auf ein bestimmtes Organsystem beschränkten Therapien wie der Radiojod- oder Radiophosphortherapie erlaubt dieses Verfahren eine gezielte Behandlung unterschiedlichster Tumorentitäten, je nachdem welche metabolische Eigenschaft oder welcher Rezeptor beziehungsweise welches Antigen als Zielstruktur genutzt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

2250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach131,15 €
Regelhöchstsatz1,8-fach236,07 €
Höchstsatz2,5-fach327,88 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5605

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5605?

Die GOÄ-Ziffer 5605 steht für „Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5605?

Die GOÄ-Ziffer 5605 ist mit 2250 Punkten bewertet; das entspricht 131,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5605 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 236,07 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5605?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5605 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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