GOÄ-Ziffer 5607: Posttherapeutische Bestimmung von Herddosen – einschließlich…

Posttherapeutische Bestimmung von Herddosen – einschließlich Berechnungen auf Grund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität

Die GOÄ-Ziffer 5607 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Posttherapeutische Bestimmung von Herddosen – einschließlich Berechnungen auf Grund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (II. Nuklearmedizin)). Sie ist mit 1620 Punkten bewertet; das entspricht 94,43 € beim einfachen und 169,97 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 5607 erfasst die posttherapeutische Bestimmung von Herddosen im Rahmen einer nuklearmedizinischen Radiojodtherapie oder vergleichbaren Therapieradioaktivitaet, einschliesslich der rechnerischen Auswertung von Messungen zur Kinetik der applizierten Aktivitaet im Zielgewebe. Sie wird angesetzt, um nach erfolgter Therapie zu ermitteln, welche Strahlendosis tatsaechlich am Zielorgan angekommen ist, etwa zur Dokumentation des Therapieerfolgs oder zur Planung einer eventuellen Nachbehandlung. Wesentliche Abrechnungsvoraussetzung ist, dass zuvor bereits eine Leistung nach den Nummern 5600, 5603 oder den dort genannten benachbarten Ziffern erbracht wurde; ohne eine solche vorausgehende Therapieleistung ist 5607 nicht eigenstaendig berechnungsfaehig. Die Ziffer steht damit funktional als Nachsorge- und Kontrollleistung zur eigentlichen Radiotherapie und darf nicht mit der urspruenglichen Dosisplanung verwechselt werden.

Gebühren und Steigerungssatz

1620 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach94,43 €
Regelhöchstsatz1,8-fach169,97 €
Höchstsatz2,5-fach236,08 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5607

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5607?

Die GOÄ-Ziffer 5607 steht für „Posttherapeutische Bestimmung von Herddosen – einschließlich Berechnungen auf Grund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5607?

Die GOÄ-Ziffer 5607 ist mit 1620 Punkten bewertet; das entspricht 94,43 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5607 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 169,97 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5607?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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