GOÄ-Ziffer 600: Herzfunktionsprüfung nach Schellong einschließlich…

Herzfunktionsprüfung nach Schellong einschließlich graphischer Darstellung

Die GOÄ-Ziffer 600 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Herzfunktionsprüfung nach Schellong einschließlich graphischer Darstellung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 73 Punkten bewertet; das entspricht 4,25 € beim einfachen und 9,77 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 600 vergütet die Herzfunktionsprüfung nach Schellong einschließlich graphischer Darstellung. Der Schellong-Test dient der Diagnostik orthostatischer Kreislaufregulationsstörungen, indem Blutdruck und Puls des Patienten wiederholt im Liegen und anschließend über einen definierten Zeitraum im Stehen gemessen und die Werte graphisch dokumentiert werden. Angewendet wird die Untersuchung bei Verdacht auf orthostatische Dysregulation, etwa bei Schwindel, Kollapsneigung oder unklaren Kreislaufbeschwerden beim Lagewechsel. Die in der Leistung eingeschlossene graphische Darstellung bedeutet, dass die Dokumentation des Blutdruck- und Pulsverlaufs Bestandteil der abgerechneten Leistung ist und nicht gesondert in Rechnung gestellt werden kann. Weitere Ausschlüsse oder Bestimmungen enthält die Legende nicht.

Gebühren und Steigerungssatz

73 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,25 €
Regelhöchstsatz2,3-fach9,77 €
Höchstsatz3,5-fach14,88 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 600

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 600?

Die GOÄ-Ziffer 600 steht für „Herzfunktionsprüfung nach Schellong einschließlich graphischer Darstellung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 600?

Die GOÄ-Ziffer 600 ist mit 73 Punkten bewertet; das entspricht 4,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 600 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 9,77 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 600?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 600 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.