GOÄ-Ziffer 680: Ösophagoskopie – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision…
Ösophagoskopie – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion
Die GOÄ-Ziffer 680 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ösophagoskopie – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 550 Punkten bewertet; das entspricht 32,06 € beim einfachen und 73,74 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ösophagoskopie nach Nummer 680 bezeichnet die endoskopische Spiegelung der Speiseröhre, gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion. Sie wird angewendet zur diagnostischen Abklärung von Schluckbeschwerden, Verdacht auf Ösophagusvarizen, Tumoren, Entzündungen oder Fremdkörpern der Speiseröhre und erlaubt neben der visuellen Beurteilung der Schleimhaut auch die Entnahme von Gewebeproben zur weiteren histologischen Untersuchung. Von Nummer 681 unterscheidet sie sich dadurch, dass hier kein zusätzlicher operativer Eingriff wie eine Fremdkörperentfernung vorgenommen wird, sondern die Untersuchung auf die diagnostische Spiegelung mit gegebenenfalls begleitender Probenentnahme beschränkt bleibt. Sie bildet damit die Basisleistung der ösophagoskopischen Diagnostik ab.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 32,06 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 73,74 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 112,21 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 680
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 680?
Die GOÄ-Ziffer 680 steht für „Ösophagoskopie – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 680?
Die GOÄ-Ziffer 680 ist mit 550 Punkten bewertet; das entspricht 32,06 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 680 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 73,74 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 680?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 680 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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