GOÄ-Ziffer 681: Ösophagoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z. B.…
Ösophagoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z. B. Fremdkörperentfernung) – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion
Die GOÄ-Ziffer 681 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ösophagoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z. B. Fremdkörperentfernung) – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 825 Punkten bewertet; das entspricht 48,09 € beim einfachen und 110,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 681 erfasst die Ösophagoskopie mit einem zusätzlichen operativen Eingriff, beispielsweise der Entfernung eines Fremdkörpers, gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen der Speiseröhrenspiegelung nicht nur eine diagnostische Beurteilung erfolgt, sondern zusätzlich eine therapeutische Maßnahme vorgenommen wird, etwa wenn ein verschluckter Gegenstand endoskopisch geborgen werden muss. Im Vergleich zu Nummer 680, die die reine diagnostische Ösophagoskopie abbildet, honoriert diese Ziffer den erhöhten Aufwand des zusätzlichen operativen Schritts. Sie wird anstelle von Nummer 680 berechnet, wenn tatsächlich ein solcher Zusatzeingriff während der Spiegelung durchgeführt wurde, nicht kumulativ zu jener Grundleistung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 48,09 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 110,61 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 168,31 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 681
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 681?
Die GOÄ-Ziffer 681 steht für „Ösophagoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z. B. Fremdkörperentfernung) – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 681?
Die GOÄ-Ziffer 681 ist mit 825 Punkten bewertet; das entspricht 48,09 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 681 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 110,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 681?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 681 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.