GOÄ-Ziffer 743: Schleifen und Schmirgeln und/oder Fräsen von Bezirken der…

Schleifen und Schmirgeln und/oder Fräsen von Bezirken der Haut oder der Nägel, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 743 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Schleifen und Schmirgeln und/oder Fräsen von Bezirken der Haut oder der Nägel, je Sitzung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 75 Punkten bewertet; das entspricht 4,37 € beim einfachen und 10,05 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 743 erfasst das Schleifen und Schmirgeln und/oder Fräsen von Bezirken der Haut oder der Nägel und ist je Sitzung berechnungsfähig. Angewendet wird die Leistung, wenn krankhaft veränderte Areale der Haut oder der Nägel mechanisch durch Schleif-, Schmirgel- oder Fräsverfahren abgetragen werden, um beispielsweise verdicktes oder verändertes Gewebe zu reduzieren. Das Verfahren ist mechanisch-abtragend und unterscheidet sich damit von thermischen oder kälteinduzierten Methoden wie der Kryotherapie nach Nummer 740 oder der Verschorfung nach Nummer 741. Die Berechnung je Sitzung bedeutet, dass unabhängig von der Zahl der in einer Sitzung behandelten Haut- oder Nagelbezirke nur ein einmaliger Ansatz erfolgt; sind mehrere Behandlungstermine notwendig, kann die Leistung je Sitzung erneut angesetzt werden.

Gebühren und Steigerungssatz

75 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,37 €
Regelhöchstsatz2,3-fach10,05 €
Höchstsatz3,5-fach15,29 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 743

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 743?

Die GOÄ-Ziffer 743 steht für „Schleifen und Schmirgeln und/oder Fräsen von Bezirken der Haut oder der Nägel, je Sitzung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 743?

Die GOÄ-Ziffer 743 ist mit 75 Punkten bewertet; das entspricht 4,37 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 743 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 10,05 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 743?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 743 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.