GOÄ-Ziffer 746: Elektrolyse oder Kauterisation, als selbständige Leistung
Elektrolyse oder Kauterisation, als selbständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 746 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Elektrolyse oder Kauterisation, als selbständige Leistung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 46 Punkten bewertet; das entspricht 2,68 € beim einfachen und 6,16 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 746 bildet die Elektrolyse oder Kauterisation als selbständige Leistung ab. Angewendet wird die Leistung, wenn mittels elektrischem Strom Gewebe gezielt verödet oder verschorft wird, sei es durch Elektrolyse oder durch Kauterisation, und dies als eigenständiger Behandlungsschritt erfolgt und nicht lediglich als unselbständiger Teil einer anderen, umfassenderen Leistung. Die ausdrückliche Bezeichnung als selbständige Leistung grenzt die Nummer von Fällen ab, in denen eine elektrische Verödung oder Verschorfung im Rahmen eines anderen, bereits eigenständig berechneten Eingriffs miterbracht wird. Typischer Anwendungsfall ist die gezielte Behandlung kleinerer Haut- oder Gewebeveränderungen durch elektrischen Strom, wenn kein weitergehender operativer Eingriff vorliegt. Von mechanischen Verfahren wie dem Auskratzen mit dem scharfen Löffel nach Nummer 745 unterscheidet sich diese Leistung durch das elektrische statt mechanische Wirkprinzip.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 2,68 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 6,16 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 9,38 € |
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- GOÄ 744 – Stanzen der Haut, je Sitzung
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 746
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 746?
Die GOÄ-Ziffer 746 steht für „Elektrolyse oder Kauterisation, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 746?
Die GOÄ-Ziffer 746 ist mit 46 Punkten bewertet; das entspricht 2,68 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 746 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 6,16 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 746?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 746 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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