GOÄ-Ziffer 750: Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
Die GOÄ-Ziffer 750 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 16,08 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 750 erfasst die Auflichtmikroskopie der Haut, umgangssprachlich Dermatoskopie genannt, bei der ein Hautareal mit einem speziellen optischen Instrument unter Aufhellung und Vergrößerung untersucht wird. Angewendet wird sie vor allem zur Beurteilung pigmentierter Hautveränderungen wie Nävi, um Struktur, Farbverteilung und Randbegrenzung zu beurteilen und so gutartige von verdächtigen Befunden zu unterscheiden. Die Leistung wird je Sitzung abgerechnet, also unabhängig davon, wie viele einzelne Läsionen innerhalb dieser Untersuchung begutachtet werden. Sie kommt typischerweise im Rahmen der Hautkrebsvorsorge, bei der Verlaufskontrolle auffälliger Nävi oder vor einer geplanten operativen Entfernung zum Einsatz. Von der einfachen visuellen Inspektion der Haut unterscheidet sie sich durch den Einsatz des optischen Hilfsmittels und die detailliertere Beurteilung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 16,08 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 24,46 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 750
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 750?
Die GOÄ-Ziffer 750 steht für „Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 750?
Die GOÄ-Ziffer 750 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 750 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,08 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 750?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 750 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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