GOÄ-Ziffer 752: Bestimmung des Elektrolytgehalts im Schweiß durch…

Bestimmung des Elektrolytgehalts im Schweiß durch Widerstandsmessung – einschließlich Stimulation der Schweißsekretion

Die GOÄ-Ziffer 752 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bestimmung des Elektrolytgehalts im Schweiß durch Widerstandsmessung – einschließlich Stimulation der Schweißsekretion“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen und 20,10 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 752 vergütet die Bestimmung des Elektrolytgehalts im Schweiß mittels Widerstandsmessung, einschließlich der vorherigen Stimulation der Schweißsekretion. In der Praxis wird dazu die Schweißproduktion an einer umschriebenen Hautstelle angeregt, etwa durch Iontophorese, und anschließend der elektrische Widerstand des gewonnenen Schweißes gemessen, woraus sich Rückschlüsse auf den Elektrolytgehalt ziehen lassen. Angewendet wird dieses Verfahren vor allem im Rahmen der Diagnostik von Erkrankungen, bei denen ein veränderter Salzgehalt des Schweißes ein charakteristisches Merkmal darstellt. Die Leistung umfasst sowohl die Stimulation als auch die eigentliche Messung als einheitlichen Vorgang, sodass beide Teilschritte nicht getrennt abgerechnet werden. Sie ist von laborchemischen Elektrolytbestimmungen aus Blut oder anderen Körperflüssigkeiten klar abzugrenzen, da sie ausschließlich die Schweißanalyse betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

150 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,74 €
Regelhöchstsatz2,3-fach20,10 €
Höchstsatz3,5-fach30,59 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 752

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 752?

Die GOÄ-Ziffer 752 steht für „Bestimmung des Elektrolytgehalts im Schweiß durch Widerstandsmessung – einschließlich Stimulation der Schweißsekretion“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 752?

Die GOÄ-Ziffer 752 ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 752 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,10 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 752?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 752 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.