GOÄ-Ziffer 780: Apparative Dehnung (Sprengung) eines Kardiospasmus
Apparative Dehnung (Sprengung) eines Kardiospasmus
Die GOÄ-Ziffer 780 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Apparative Dehnung (Sprengung) eines Kardiospasmus“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 242 Punkten bewertet; das entspricht 14,11 € beim einfachen und 32,45 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 780 beschreibt die apparative Dehnung, auch Sprengung genannt, eines Kardiospasmus. Angewendet wird sie bei einer krampfartigen Verengung des unteren Speiseröhrenschließmuskels, die den Übergang von der Speiseröhre in den Magen behindert, etwa im Rahmen einer Achalasie. Mithilfe eines speziellen Instruments wird der verengte Muskelring gezielt gedehnt beziehungsweise gesprengt, um den Durchtritt von Speisen wieder zu ermöglichen und die typischen Schluckbeschwerden zu lindern. Die Leistung bezeichnet ausdrücklich das apparative, mechanische Dehnungsverfahren und ist von der Bougierung der Speiseröhre abzugrenzen, bei der mit Bougies eine allgemeine Erweiterung des Speiseröhrenlumens erfolgt, während hier gezielt der spastisch verengte Schließmuskel apparativ behandelt wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,11 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 32,45 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 49,38 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 780
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 780?
Die GOÄ-Ziffer 780 steht für „Apparative Dehnung (Sprengung) eines Kardiospasmus“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 780?
Die GOÄ-Ziffer 780 ist mit 242 Punkten bewertet; das entspricht 14,11 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 780 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 32,45 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 780?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 780 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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