GOÄ-Ziffer 840: Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden…

Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie

Die GOÄ-Ziffer 840 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie“ (Abschnitt G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen und 93,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 840 erfasst die sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden, gegebenenfalls einschließlich der Bestimmung von Rheobase und Chronaxie. Sie wird angewendet, wenn die Ableitung der sensiblen Nervenleitung mittels in die Haut eingebrachter Nadelelektroden statt mit Oberflächenelektroden erfolgt, etwa wenn eine präzisere oder tiefer ansetzende Ableitung erforderlich ist. Typischer Anwendungsfall ist die elektrophysiologische Abklärung sensibler Nervenschädigungen, etwa bei Polyneuropathien oder Nervenkompressionssyndromen, bei der die invasivere Ableittechnik gewählt wird. Von Ziffer 829 unterscheidet sich 840 ausschließlich durch die Elektrodentechnik: Nadelelektroden statt Oberflächenelektroden. Die zusätzliche Bestimmung von Rheobase und Chronaxie liefert wie bei 829 ergänzende Informationen zur Erregbarkeit des untersuchten Nervs.

Gebühren und Steigerungssatz

700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach40,80 €
Regelhöchstsatz2,3-fach93,84 €
Höchstsatz3,5-fach142,80 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 840

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 840?

Die GOÄ-Ziffer 840 steht für „Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie“ und gehört zu Abschnitt G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 840?

Die GOÄ-Ziffer 840 ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 840 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 93,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 840?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 840 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.